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Mindestlohn für Pflegekräfte
aus dem Ausland

Pflegekräften aus dem Ausland, die in Deutschland Patienten betreuen, steht der Mindestlohn zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 24.06.2021 (AZ: 5 AZR 505/20( entschieden. Ein solches Urteil dürfte massive Auswirkungen auf die häusliche Pflege haben. Teilweise werden sich private Haushalte die Hilfe ausländischer Pflegekräfte nicht mehr leisten können. Nach vorsichtigen Schätzungen pflegen hunderttausende ausländische Pflegekräfte alte und kranken Menschen in Privathaushalten zu einem Lohn, der deutlich unter dem deutschen Mindestlohn liegt.

Diese Praxis ist nach dem Willen des BAG nun beendet. Die Richterinnen und Richter entschieden, dass nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, Anspruch auf Mindestlohn haben. Dies gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen – zumeist aus Osteuropa stammende Frauen – Betreuung auf Abruf leisten. Die sich daraus ergebende Entwicklung muss gespannt abgewartet werden.

S. Pflug
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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