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Betriebsräte-
modernisierungs-
gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 28.Mai 2021 das Betriebsräte-
modernisierungsgesetz gebilligt.
Das Gesetz sieht vor, die Wahl von Betriebsräten zu vereinfachen und die Rechte des Betriebsrats bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit zu stärken.
Insbesondere werden die folgenden Bereiche gestärkt:
– die Wahl von Betriebsräten
– die Mitbestimmung der Betriebsräte bei der Weiterbildung der Mitarbeiter
– die Mitbestimmung der Betriebsräte bei dem Einsatz künstlicher Intelligenz und der mobilen Arbeit.
– die Durchführung von digitalen Sitzungen und Abstimmungen

Die folgenden Gesetze sind von Änderungen betroffen:
– das Betriebsverfassungsgesetz
– das Kündigungsschutzgesetz
– das Sprecherausschussgesetz
– die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

Betriebsräte erhalten durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit, unter ausschließlich selbst gesetzten Rahmenbedin- gungen und unter Wahrung des Vorrangs der Präsenzsitzung, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen.

Es wird klargestellt, dass Betriebsvereinbarungen unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden können.

Zur Klarstellung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat wird eine gesetzliche Regelung geschaffen.

Um mobile Arbeit zu fördern und um zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrer Wahrnehmung einen einheitlichen und verbindlichen Rahmen zu gewährleisten, wird in § 87 Absatz 1 BetrVG ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt. Das Gesetz versucht auf diesem Weg die Betriebsratsarbeit in das „hier und jetzt“ zu holen, übersieht jedoch, dass sich Betriebsräte im Jahr 2021 aber auch Themen wie agiles Arbeiten und New Work widmen müssen; so ist festzuhalten, dass das Betriebsrätemodernisierungsgesetz zwar hilfreich auf dem Weg in die Zukunft ist, jedoch keine maßgebliche Innovation.

Rechtsanwalt Stefan Pflug bildet (auch) in diesem Gebiet Betriebsräte aus und schult sie in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes – insbesondere auch auf den Gebieten des Datenschutzes, der Konfliktkommunikation und die Bereiche des new work und des agilen Arbeitens – auf deutsch oder englisch.

S. Pflug
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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