Rechtsinformer stehen für zielorientierte pragmatische Lösungsvorschläge. Aufgrund unserer anwaltlichen Erfahrung seit 1995 begleiten wir jeden Einzelnen mit psychologischem Feingefühl, herausragender Fachkompetenz und juristischer Erfahrung.
LAW OUTSIDE THE BOX
LAW OUT OF THE BOX
Rechtsinformer stehen für zielorientierte pragmatische Lösungsvorschläge. Aufgrund unserer anwaltlichen Erfahrung seit 1995 begleiten wir jeden einzelnen mit psychologischem Feingefühl, herausragender Fachkompetenz und juristischer Erfahrung.
RECHTSINFORMER ANWÄLTE IN BERLIN
Stefan Pflug
Geschäftsführender Gesellschafter
Rechtsanwalt
Mediator (DAA)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediator
Dozent
Thorben Deuter, LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter
Rechtsanwalt & Notar
(Amtssitz: Osnabrück)
Dozent
Medizin- und Pflegerecht
RECHTSINFORMER ANWÄLTE & TEAM IN OSNABRÜCK
Alexander Lüdtke
Student des Wirtschaftsrechts Hochschule Osnabrück
wissenschaftlicher Mitarbeiter Dezernat RA S. Pflug
Waldemar Neukircher
Student der Rechtswissenschaften Uni Osnabrück
Werkstudent
Front Office / Büroorganisation
INFORMGEBIETE
ARBEITSRECHT
Wir begleiten Sie in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts als Anwälte, Berater, Dozenten, Trainer und als Einigungsstellenvorsitzender (RA Pflug).
Arbeitsrecht ist ein komplexes Thema, welches sich im Grundsatz als klassisches Arbeitnehmerschutzrecht darstellt. Wir begleiten bei rechtsinformer Rechtsanwälte mit drei Fachleuten für Arbeitsrecht – davon zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht – kompetent und pragmatisch Arbeitnehmer, Arbeitgeber / Unternehmer und Betriebsräte / Personalräte / Mitarbeitervertretungen.
RA Stefan Pflug ist auch Fachmann im Transaktionsarbeitsrecht. Das gesamte Anwalts- und Steuerberaterteam von www.3T.law (tech, tax, transaction) steht gemeinsam mit rechtsinformer Rechtsanwälte Unternehmern für alle nationalen und internationalen unternehmens- und steuerrechtlichen Fragen und Probleme kompetent und erfahren zur Seite.
Mit Rechtsanwalt und Mediator Stefan Pflug, Rechtsanwalt Peter Skutta stellt Ihnen rechtsinformer Rechtsanwälte Pflug und Partner mbB ein vielseitiges, unterschiedliches und kompetentes Fachanwaltsteam zur Seite, das sich seit vielen Jahren in allen Bereichen des Arbeitsrechts auskennt. RA Stefan Pflug dozierte u. a. bei namhaften Unternehmen wie booking.com oder Deloitte. RA Tim-Eric Fröbrich vervollständigt das Team von Arbeitsrechtlern bei rechtsinformer Rechtsanwälte.
Wir begleiten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.
Mehr als 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht stehen Ihnen zur Seite.
Arbeitsrecht ist aber auch für Unternehmer und Arbeitgeber eine kollektive, aber auch individuelle Herausforderung. Wir verfolgen keine sperrigen und theoretischen Ansätze, sondern suchen mit Ihnen pragmatische und schnelle Lösungen. Insoweit gestalten wir Verträge und Sondervereinbarungen, die im Bezug auf Herausforderungen wie Datenschutz, Software/IT und Geheimhaltungspflichten.
Auch im Bereich Konflikttraining und Personalentwicklung stehen wir Ihnen zur Seite.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei Fragen des Beschäftigtendatenschutzes. Rechtsanwalt Stefan Pflug ist hier als Arbeitsrechtler und Datenschützer ein ausgewiesener Experte.
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im kirchlichen Arbeitsrecht, im Arbeitsrecht im Gesundheitswesen und in Tendenzbetrieben.
In allen arbeitsrechtlichen Gebieten arbeiten wir auch seit vielen Jahren als Dozenten, Trainer und Referenten.
Herr RA. Stefan Pflug ist über seine fachanwaltliche Tätigkeit hinaus auch regelmäßig als Vorsitzender der arbeitsgerichtlichen Einigungsstelle nach §§ 76 ff. BetrVG tätig.
Rechtsinformer ist anders.
Wir streben für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte nach effektiven und unkomplizierten Lösungsansätzen, die wir als erfahrene Verhandler, Problemlöser und Anwälte im Sinne unserer Mandanten umsetzen. So werden Zeit, Ressourcen und Kosten gespart.
Insoweit ist auch Ihr Business unser Business.
Arbeiten Sie einfach weiter. Wir fuchsen Sie da durch.
Ansprechpartner:
DATENSCHUTZ
Datenschutz ist ein aktuelles Thema und im Zentrum jeder rechtlichen Beratung.
Wir haben die Spezialisten.
Ein umfassendes Datenschutzkonzept sollte zentraler Bestandteil des Unternehmensaufbaus und einer nachhaltigen Compliance-Strategie sein, sowohl für kleine als auch für mittlere und große Unternehmen.
Wir bieten eine umsetzbare Konzepte – pragmatisch, rechtssicher, kompetent und zuverlässig.
Datenschutz muss systematisch geplant und implementiert werden. Wir entwickeln für Ihr Unternehmen passgenaue Datenschutzkonzepte unter Berücksichtigung der individuellen Risiken sowie Ihrer wirtschaftlichen und unternehmerischen Interessen. Zielsetzung ist die Erreichung eines angemessenen Datenschutzniveaus durch die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten, die Minimierung von Haftungsrisiken sowie die Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Dabei können sie das gesamte Kompetenz-Spektrum von fux-legal nutzen. Unser Team besteht aus Juristen / Datenschützern, IT- und Internet- sowie Arbeitsrechtlern, die die komplexen Vorschriften des Datenschutzrechts beherrschen und mit Ihnen anwenden.
Wir helfen Ihnen so alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Erfordernisse zu erfüllen und erstellen hierfür gesamtheitliche Konzepte. In unserem Haus stehen Ihnen RA Stefan Pflug, RA Dr. David Rump und Rechtsfachwirtin Maike Erdmann zur Verfügung, die über eine spezielle Ausbildung im Datenschutz verfügen.
Als kompetenter und zuverlässiger Partner an Ihrer Seite insbesondere im Beschäftigtendatenschutz begleitet Sie RA Stefan Pflug in allen Bereichen des Real- und Beschäftigtendatenschutzes. Dazu erstellen wir Ihnen schlüssige Datenschutzkonzepte und helfen bei der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens durch Erarbeitung eines individuellen Datenschutz-Management-Systems unter Berücksichtigung der Compliance-Anforderungen. So schaffen wir Transparenz und Rechtssicherheit im Verhältnis zu internen und externen Stellen, u.a. durch die Erstellung entsprechender Verträge, Zustimmungserklärungen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Rechtsdokumenten.
Auch als Arbeitnehmer stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihre Rechte im Arbeitsverhältnis, jedoch auch im Außenverhältnis, zu wahren und sie ggf. im Prozess durchzusetzen.
Als Betriebsrat, Mitarbeitervertretung oder Personalrat helfen wir Ihnen bei der Erarbeitung von Datenschutzkonzepten und diesbezüglichen Betriebsvereinbarungen. Als ständiger berater können Sie auf unsere Kompetenzen und Erfahrungen zurückgreifen.
Auch hier ist RA Pflug als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschützer an Ihrer Seite.
Rechtsinformer ist anders.
Wir haben für den gesamten Bereich des Datenschutzconsulting ein eigenes Business geschaffen, um Sie in allen Bereichen interessengerecht, konstruktiv und hoch spezialisiert zu beraten und vertreten. Dabei sind wir für Sie als externe Datenschutzbeauftragte, wie auch als Berater und Begleiter da.
Weitere Informationen stehen Ihnen unter www.fux-legal.de zur Verfügung.
Ansprechpartner:
RA Stefan Pflug
MEDIATION – VERHANDLUNGSTRAINING – KONFLIKTMANAGEMENT
Verhandeln bestimmt unseren Alltag, täglich entstehen Konflikte. Der professionelle Umgang mit inneren und äußeren Konflikten und interessengerechtes Verhandeln schafft Klarheit, Vorteile und lässt Lösungen entstehen. Insoweit ist Verhandeln für jeden ein individuelles und notwendiges Thema. Die Fähigkeit interessengerecht Konflikte zu anzugehen und ggf. aufzulösen.
Mit RA Stefan Pflug haben Sie dabei einen kompetenten Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator zur Seite, der durch Verhandlungserfahrungen von über 25 Jahren, sowie einer psychologischen und mediativen Ausbildung in jeder Situation ein Helfer und Trainer ist. Dabei berät, begleitet und trainiert RA Pflug Unternehmen im Bereich der internationalen Wirtschaftsberatung, verschiedene Start-ups, im konfessionellen Bereich und Gesundheitswesen, aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen, Verbände und Privatpersonen.
Mediation
Mediation bedeutet Vermittlung und basiert auf einem konstruktiven, gemeinschaftlichen Umgang miteinander. Ziel ist immer eine sog. win-win-Lösung anzustreben, die durch den / die Medianten selbstständig mit Hilfe des Mediators und unter Berücksichtigung der Interessen aller Teilnehmer entwickelt werden kann.
Verhandlungs- und Kommunikationstraining
Verhandeln nach dem sog. Harvard-Konzept ermöglicht ein effektives Verhandeln, welches an den Interessen der Parteien orientiert ist. Dieses sachbezogene Verhandeln gestaltet sich i.d.R. hocheffizient, da Interessen und Personen getrennt betrachtet werden und eine Differenzierung zwischen Verfahrensebene und Sachebene angestrebt wird. So kann der Fokus in den Verhandlungen auf die Interessen der Beteiligten gelegt werden und festgefahrene Positionen verlieren an Relevanz.
Konfliktmanagement
Unter Konfliktmanagement verstehen wir Maßnahmen zur Verhinderung einer Eskalation oder einer Ausbreitung eines bestehenden Konfliktes. Dazu zählen insbesondere die Konfliktberatung und die Mediation. Primäres Ziel von Konfliktmanagement ist eine systematische Auseinandersetzung mit Konflikten zur Reduktion von Konfliktfolgen- und kosten. Jedoch kann zu Beginn einer Konfliktsituation auch die begrenzte Konfliktprovokation den Weg zu konstruktiveren Verhandlungen und Lösung des ursprünglichen Konflikts öffnen.
Rechtsinformer ist anders.
Wir haben aus der Mediation ein eigenes Business geschaffen, um Sie entsprechend Ihren Bedürfnissen, Anforderungen und individuellen Interessen zu beraten, trainieren und begleiten.
Weitere Informationen stehen Ihnen unter www.frequenzwandler.de zur Verfügung.
Ansprechpartner:
RA und Mediator (DAA) Stefan Pflug
MEDIZIN- & PFLEGERECHT
Das Medizinrecht ist eines der aktuellsten Rechtsgebiete, bei dem es wichtig ist, am Puls der Zeit zu sein. Wir verstehen das Medizinrecht als übergreifendes Recht im Bereich des Gesundheitssektors.
Mit pragmatischen und schnellen Lösungsansätzen stehen wir Ihnen zur Seite – in der Gesundheit und der Pflege… in allen Fragen und Problemen rund um Gesundheit und Pflege. Mit pragmatischen und schnellen Lösungsansätzen stehen wir allen Institutionen und Akteuren des Gesundheitswesens und der Pflege rechtlich – auch interdisziplinär – zur Seite.
Hier einige Auszüge aus unserem Leistungsangebot:
Arztrecht I Recht der Leistungserbringer
Wir vertreten und beraten die im Bereich des Gesundheitssektors tätigen Leistungserbringer, wie zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten sowie sämtliche weiteren Akteure und beraten diese auf dem Gebiet des klassischen Medizinrechts.
Als Beispiele unseres Tätigkeitsspektrums sind die Vertretung, Beratung und Vertragsgestaltung bei Kooperationen von Ärzten, Apotheken oder anderen Leistungserbringern zu nennen (zum Beispiel im Rahmen einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis bzw. zum Thema MVZ). Es geht insbesondere auch um die Zulassung als Vertragsarzt oder um das Vergütungsrecht sowie um Regresse und Retaxationen. Auch der Gesundheitssektor 2.0 und Themen, wie die Telemedizin, Fernbehandlung und Gesundheits-Apps sind aktuell Tätigkeitsfelder mit steigendem Beratungsbedarf, auf denen wir unserer Mandanten begleiten.
Pflegerecht
Ebenfalls vertreten und beraten wir Leistungserbringer im Bereich des Pflegerechts, wie zum Beispiel Pflegeheime, Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegedienste. Insbesondere im Bereich der Pflegesachleistungen und im Bereich der Pflegeberatung stehen wir den Leistungserbringern gerne voll umfassend zur Verfügung. Sollte der MDK zur Regelprüfung oder Anlassprüfung vor der Tür stehen, unterstützen wir Sie als Leistungsanbieter nicht nur während der Prüfung, sondern auch in einem nachfolgenden Anhörungs- und Regressverfahren.
Ansprechpartner
RA und Notar Thorben Deuter
MIETRECHT
Rechtsinformer zeichnen sich durch überlegene Kompetenz und jahrelange Erfahrung im Bereich des Wohnraummietrechts aus. Mit RAin Antje Bergstedt-Tobe stellen wir Ihnen eine äußerst versierte Partnerin an die Seite, die in jahrelanger Praxis sowohl die Interessenvertretung von Mieters als auch Vermietern, von Wohnungsgesellschaften und auch Hausverwaltungen erfolgreich übernommen hat. RAin Bergstedt-Tobe kennt das Mietrecht von jeder denkbaren Beteiligtenposition und weiß dieses bereits seit Beginn ihrer Tätigkeit äußerst zufriedenstellend, ob außergerichtlich oder aber gerichtlich, für unsere Mandantschaft anzuwenden. In jeder denkbaren rechtlichen Problematik, ob es sich um
- die Gestaltung von Mietverträgen
- Kündigung des Mietverhältnisses, sei es fristgerecht, fristlos, oder aus Gründen des Eigenbedarfs
- die Vertretung im Räumungsprozess
- Zahlungsverzug und seine Folgen
- Mieterhöhungserklärungen
- Mietmängeln und daraus resultierende Rechte
- Schönheitsreparaturen und die Wirksamkeit mietrechtlicher Klauseln und der damit verbundenen Folgen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Betriebskostenabrechnung
handelt, wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner.
Gleichermaßen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner in vorstehenden Punkten auf dem Gebiet des Gewerblichen Mietrechts.
Schließlich sind wir äußerst erfahren und kompetent auf dem Gebiet des Immobilienmaklerrechts. Wir betreuen Maklerkunden ebenso wie umgekehrt auch den Makler in folgenden Angelegenheiten
- Prüfung der Berechtigung von Provisionsansprüchen, Abwehr und Durchsetzung
- Wirksamkeit von Maklerverträgen
- Erstellung und Formulierung von Maklerverträgen und Erarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Kündigung von Maklerverträgen
RAin Bergstedt-Tobe zeichnet sich auf diesen Gebieten durch jahrelange Erfahrung und optimales Verhandlungsgeschick zur Erarbeitung zufriedenstellender Ergebnisse aus, sei es im außergerichtlichen Bereich als auch im gerichtlichen Verfahren. Es gelingt ihr seit vielen Jahren durch Ihre taktisch kluge und durchsetzungsstarke Verhandlungsführung Ansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchzusetzen und auch hier nachhaltig einen bleibenden Eindruck bei unseren Mandanten, beim Gericht und insbesondere bei der gegnerischen Partei zu vermitteln.
NOTAR
Thorben Deuter, LL.M., ist Notar mit Amtssitz in Osnabrück.
Der Notar ist unabhängiger Berater und als solcher unparteiisch. Wegen des Schutzes vor Übereilung und der Sicherstellung vorheriger Beratung hat der Gesetzgeber in gewissen Bereichen den Gang zum Notar als verpflichtendes Formerfordernis vorgesehen. Der Notar soll auch ein ordnungsmäßiges Verfahren und die Identifizierung der Beteiligten gewährleisten. Er ist Garant für die Richtigkeit der Dokumentation von Geschehnissen, wie z. B. dass gewisse Erklärungen abgegeben wurden. Er ist nicht zuletzt Teil der vorsorgenden Rechtspflege.
Das Leistungsspektrum des Notars umfasst insbesondere die Beratung, die Vertragserstellung und Beurkundung sowie:
IMMOBILENRECHT
- Kaufverträge über Immobilien, wie z. B. der Kauf eines Einfamilienhauses, der Kauf einer Eigentumswohnung oder der Kauf von Erbbaurechten
GESELLSCHAFTSRECHT
- Gründung von Gesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaften (AG)
- Kapitalerhöhungen
- Umwandlungen (z. B. Ausgliederung aus dem einzelkaufmännischen Betrieb auf eine GmbH & Co. KG)
- Handelsregisteranmeldung zu o. g. Themen und Themen wie Geschäftsführerbestellungen, Erteilung von Prokura usw.
- Vereinsregisteranmeldung
Vorsorge
- Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht) für Privatpersonen und Unternehmer
- Patientenverfügung
ERBRECHT
- Testamente, Erbverträge, Anträge auf Erteilung eines Erbscheins
FAMILIENRECHT
- Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Sorgerechtserklärungen und Sorgevollmachten
- Erklärungen zur Insemination von geschlechtsunterschiedlichen und gleichgeschlechtlichen Paaren
Links für weitere Informationen: www.notar.de
STRASSENVERKEHRSRECHT
Aber nicht nur das… wir kümmern uns – für Sie – um alles, was mit dem Straßenverkehr, dem PKW und zunehmen mit allen alternativen Verkehrsmittel zu tun hat.
Gerade in Zeiten immer neuer Fortbewegungsmittel, zunehmender Belastung im Verkehr und komplexer Auseinandersetzungen mit Behörden und Versicherungen ist es wichtig, einen kompetenten und engagierten Partner an der Seite zu haben, der sich konsequent und interessengerecht um Ihre Rechte kümmert, sowie Sie umfassend informiert.
Mit Rechtsanwalt Stefan Pflug (erfolgreiche Ausbildung als Fachanwalt für Verkehrsrecht) und der speziell im Schadensrecht ausgebildeten Fachwirtin Maike Erdmann sind wir für Sie da – unkompliziert und kompetent.
Wir sind anders und vielseitig.
Unfallregulierung
Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und setzen Ihre Rechte kompetent, interessengerechten und phantasievoll durch. Dabei ist gerade der erfahrene und effektive Umgang mit Versicherungen hilfreich, eine schnelle und effektive Regulierung zu fördern. Fundierte und langjährige Erfahrungen und Rechtskenntnisse, sowie die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung helfen uns, Ihnen optimal zur Verfügung zu stehen, bei Sachschäden wie auch Personenschäden.
Verkehrsverwaltungsrecht
Ob es um Ihren Führerschein geht oder um andere verwaltungsrechtliche Fragen, wie z.B. der Umgang mit alternativen Verkehrsmitteln, wie e-scooter, monoweels, pedelecs etc. – wir sind erfahren und phantasievoll, sowie stets am Puls der Zeit und an Ihrer Seite. Wir möchten, dass Sie mobil sind.
Verkehrsstrafrecht / Bußgeldrecht
Ob die Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Trunkenheitsfahrt. Die Spielregeln des Straßenverkehrs sind uns bekannt und wir spielen mit. Wir sind an Ihrer Seite und versuchen Fehler im Verfahren zu finden und mit Ihnen an tragbaren Lösungen zuarbeiten, denn wir möchten, dass Sie mobil bleiben.
Verkehrsvertragsrecht / Versicherungsrecht
Ob bei Problemen bei Fahrzeugkauf, bei der Geltendmachung von Rechten aus Sachmängeln oder individueller Vertragsgestaltung. Wir sind an Ihrer Seite und helfen unkompliziert bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte, auch gegenüber Ihrer eigenen Versicherung.
Fahren Sie einfach weiter, wir fuchsen Sie da durch.
Ansprechpartner:
RA Stefan Pflug
Rechtsfachwirtin Maike Erdmann
WIRTSCHAFTSRECHT
Welche Gesellschaft hätten sie denn gerne? Darf’s auch ein bisschen mehr sein?
GbR, OHG, KG
GmbH, AG und SE
GmbH & Co. KG
oh je oh je
Machen Sie Ihr Business – wir fuchsen Sie da durch!
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Der Durchblick ist nicht ganz einfach, aber mit der richtigen Strategie und letztendlich dem richtig methodischen Vorgehen kann man hier Klarheit ins durcheinanderbringen.
Ob Kapitalerhöhungen, Gesellschaftsgründungen oder Gesellschafterstreitigkeiten bei GmbH, AG, OG, KG oder GbR. Mit der richtigen Strukturierung kann man hier viel Licht ins Dunkel bringen und letztendlich zum Durchblick verhelfen. Wir unterstützen Sie gerne und mit viel Engagement in Angelegenheiten des Handels-und Gesellschaftsrechts / Handelsvertreterrecht.
UMSTRUKTURIERUNGEN I VERMÖGENSNACHFOLGE
In gewissen Lebenssituationen aber auch in dem Falle, dass Ihnen Ihr Unternehmen zu unübersichtlich geworden ist, kann es sinnvoll sein, über Umstrukturierungen oder Nachfolgeregelungen nachzudenken.
Interdisziplinär schauen wir uns mit Ihnen gemeinsam Ihr Unternehmen an und entwickeln die für Sie maßgeschneiderte Lösung. Nicht immer ist die Errichtung einer bürgerlich-rechtlichen Stiftung oder aber die Familien-KG die optimale Lösung für Sie, wenn es um die Vermögensnachfolge geht.
Bei Umstrukturierungen ist meist das Ziel Ihre Konzern- und Unternehmensstruktur zu vereinfachen oder zu optimieren.
Egal ob bei der Vermögensnachfolge oder bei Umstrukturierungen: Neben gesellschaftsrechtlichen sind erbrechtliche und arbeitsrechtliche sowie familienrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, die wir im Rahmen unseres interdisziplinären Beraterteams abbilden können. Wir finden und entwickeln die für Sie maßgeschneiderte Lösung.
COMPLIANCE
Sind Sie compliant? Verhalten Sie sich als regelgerecht und vorschriftsgemäß mit Ihrer geplanten oder betriebenen Unternehmung?
Wir können dies dank unseres Beraterteams stammend aus unterschiedlichen Fachrichtungen und dank unserer unterschiedlichen Blickwinkel überprüfen und Ihnen konkrete Vorschläge unterbreiten, welche Maßnahmen zu treffen sind.
Der Arbeitsrechtler schaut anders auf eine Tätigkeit als ein Medizinrechtler. Der Blick aus dem Gebiet des Erbrechts heraus ist ein anderer als bei einem Blick mit gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt. Schaut man aus den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des UWG heraus auf einen Sachverhalt, mag ebenfalls eine andere Blickweise helfen.
WETTBEWERBSRECHT (UWG)
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Und sollen nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie uns zuerst an!
Wir überprüfen, ob es überhaupt ratsam ist, eine solche abzugeben. Häufig raten wir zudem bei sinnhafter Abgabe dazu, diese anders abzugeben, als von Ihnen mit dem Ihnen vorgelegten Exemplar.
Auch wenn bereits ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung anhängig ist, stehen wir Ihnen zur Seite und reichen für Sie auf Wunsch Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Auch ob es sinnvoll wäre, eine Abschlusserklärung abzugeben, besprechen wir mit Ihnen.
VERTRÄGE I ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Natürlich benötigt man als Unternehmer auch Verträge, wie z.B. Lieferverträge, Lizenzverträge oder Kooperationsverträge, und auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im B2B- wie auch im B2C-Business. Auch hier lassen wir Sie nicht im Regen stehen. Wir beraten Sie und erstellen derartige Verträge für Sie – und zwar maßgeschneidert. Ein derartiger auf Ihre Bedürfnisse angepasster Vertrag ist im Regelfall besser als ein Mustervertrag von der Stange und kann eher künftige Rechtsstreitigkeiten und Probleme vermeiden.
Sie haben ein Vertrag von der Stange erwischt und streiten sich mit einem Ihrer Kunden oder Mitunternehmer? Wir helfen wir Ihnen auch hier gerne weiter und vertreten Sie.
Ansprechpartner:
ZIVILRECHT
Auch in den beiden Klassikern des Zivilrechts, dem Kauf- und dem Werkrecht unterstützen wir Sie gerne.
Kaufrecht
Im Kaufrecht helfen wir Verkäufern bei der Durchsetzung Ihrer Forderung im außergerichtlich und auch im gerichtlichen Verfahren einschließlich des Vollstreckungsverfahrens.
Auf der anderen Seite stehen wir Käufern zur Verfügung, insb. wenn Sie Mängelrechte geltend machen möchten, vom Vertrag zurücktreten oder dergleichen.
Werkrecht, privates Baurecht
Im Werkrecht stehen wir Unternehmern und Auftraggebern zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Forderungen durchzusetzen; insb. wenn z. B. die Abnahme verweigert wird oder der Auftraggeber sich mit fadenscheinigen Argumenten seinen Pflichten entziehen möchte.
Selbstverständlich helfen wir aber auch unseren Mandanten wenn es darum geht, übersetzte Forderungen abzuwehren oder aber wenn der Werk- oder Bauunternehmer nicht das leistet, was er soll. Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind hier unser täglich Brot.
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