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Ende der Homeoffice-Pflicht

die wegen der Corona-Pandemie eingerichtete Homeoffice-Pflicht endet zum 30.06.2021 und wurde von der Bundesregierung nicht weiter verlängert. Was bedeutet das für die Praxis? Müssen alle Arbeitnehmer wieder zurück ins Büro? Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ins Büro, wenn nichts anderes individuell oder per Betriebsvereinbarung vereinbart wurde. Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber die Rückkehr ins Büro einseitig anordnen.

Arbeitnehmer haben auch kein Recht präventiv zu Hause zu bleiben, wenn sie sich vor einer Infektion fürchten. Wer entgegen der Anweisung des Arbeitgebers zuhause bleibt, dem droht eine Abmahnung – im Fall der Wiederholung anschließend sogar die Kündigung.

S. Pflug
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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