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Betrunken auf E-Scooter?

Führerschein weg!weisendes Urteil des Landgerichts Osnabrück

Nach der Feier oder dem Grillen kann man nicht mehr Auto fahren. Was liegt näher als mit einem geliehenen E-Scooter nach Hause fahren. Schon das Amtsgericht Osnabrück belehrte „jugendlichen“ Fahrer, dass ein E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeug angesehen wird und verhängte als Sanktion eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Die Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt zieht in der Regel auch den Verlust des Führerscheins nach sich. Das Landgericht Osnabrück entschied nun in der Berufung, dass es zwar in der Frage, ob E-Scooter rechtlich tatsächlich mit Autos und Motorrädern gleichzusetzen sei, derzeit noch keine einheitliche Rechtsprechung gebe, die Tendenz gehe aber klar in die Richtung, dass ein E-Scooter als Kraftfahrzeug zu werten sei, denn seine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde – so ist i.d.R. Der Führerschein zu entziehen. Zur Wiedererlangung werden sich „betrunkene Rollerfahrer“ wohl bei eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) unterziehen müssen.
rechtsinformer Rechtsanwälte sind an Eurer Seite.

S. Pflug
Rechtsanwalt

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