GMBH – ONLINE-GRÜNDUNGEN –
EIN BLICK IN DIE (NÄHERE) ZUKUNFT
Nachdem zum 01.01.2022 das elektonische notarielle Urkundenarchiv eingeführt werden wird, wird es noch eine weitere Neuerung in dem Jahr geben: Voraussichtlich ab August 2022 wird es neben der klassischen Gründung mit physischer Teilnahme vor Ort insbesondere auch möglich sein, eine GmbH im notariellen Online-Verfahren via Videokonferenz zu gründen. Über dieses Online-Verfahren werden daneben auch Anmeldungen zum Handels- oder Genossenschaftsregister für Einzelkaufleute, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Zweigniederlassungen möglich sein.
Das notarielle Online-Verfahren wird dabei genauso verlässlich, sicher und beweiskräftig sein wie das klassische notarielle Beurkundungsverfahren. Hierzu wird es eine von der Bundesnotarkammer entwickelte Plattform zum Austausch von Daten und ein Videokommunikationssystem geben, über die die Beurkundung oder Unterschriftsbeglaubigung erfolgen kann.
Mehr Infos hierzu gibt es unter: https://www.online-verfahren.notar.de/
Ich freue mich auf diese neuen Möglichkeiten und bin schon gespannt auf die erste Gründung im Online-Verfahren.
TD
Notar